Bedingungen für Tippgeber
Im Rahmen für die Vermittlung/Empfehlung von Kunden und Projekten gewähren wir den Vermittlern eine Vermittlungsprämie unter folgenden Bedingungen.
Tippgeber:
Tippgeber ist unabhängiger Vermittler eines Kunden, bzw. Interessenten für ein anstehendes Projekt. Ein Partnerbetrieb, der auch als Vermittler aktiv ist, gilt ebenso als Tippgeber. Sofern der Tippgeber keine Angaben gemacht hat, ob er gewerblicher oder nicht gewerblicher (Privat) Vermittler ist, wird er steuerlich als nicht gewerblich eingestuft. Der Tippgeber ist nicht berechtigt im Namen der Firma WES-Bausysteme Geschäftsabschlüsse zu tätigen oder im Namen der WES-Bausysteme Rechnungen zu schreiben. Der Tippgeber ist weder für WES-Bausysteme noch für Netzwerkpartner Inkassobrechtigt.
Netzwerkpartner:
Netzwerkpartner ist, wer ein eigenständiges Unternehmen oder freiberuflicher Gewerbebetreibender betreibt, bzw. dessen Leistungen über WES-Bausysteme vertrieben werden.
Vermittlung:
Der Tippgeber bekommt die Daten vom Kunden/Interessenten mit der Erlaubnis diese an WES-Bausysteme, bzw. deren Vertriebspartner weiter zu geben, zur Kontaktaufnahme bzw. Angebotserstellung. Der Pflicht des Tippgeber obliegt es, diese Daten vertraulich zu behandeln. Der schnellste Weg die Daten zu übermitteln ist online über das Tippgeber-Formular dieser Webseite. Andere Wege der Datenübermittlung können mit WES-Bausysteme abgestimmt werden. Der gesetzliche Datenschutz DSGVO ist einzuhalten.
Prämie:
WES-Bausysteme gewährt dem Tippgeber für jeden selbst geworbenen Neukontakt eine Empfehlungsprämie fakultativ, sofern der vermittelte Kontakt innerhalb von 12 Monaten erfolgreich zum Auftrag generiert wurde. Die Empfehlungsprämie richtet sich nach der Anzahl und Art des Produktes, bzw. der Leistung, welche vermittelt wurde. Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach bestätigtem Fakturaeingang. WES-Bausysteme kann die Höhe der Prämien jederzeit ohne vorherige Ankündigung selbst festlegen und Sonderaktionsprämien ausloben.
Steuern & Gewerbe:
Die Einkünfte aus der Vermittlung hat der Tippgeber ordnungsgemäß und eigenständig bei seiner Steuererklärung anzugeben. Sofern die Vermittlung gewerbsmäßig erfolgt, ist der Tippgeber für die gewerbliche Anmeldung selbst verantwortlich. Ob eine Gewerbemeldung erforderlich ist hängt letztendlich vom Umfang der Vermittlertätigkeit ab. Auskunft hierzu kann bei jedem Gewerbeamt, Steuerberater oder Finanzamt eingeholt werden. Für eine Vorsteuerabzugsberechtigung hat der Tippgeber die erforderliche Bescheinigung des Finanzamtes einzureichen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte auch an WES-Bausysteme unter: tippgeber@wes-bausysteme.de
Werbung Online & Social-Media:
Der Tippgeber darf Onlinemarketing betreiben. Dazu sind folgende Regeln einzuhalten:
- Er muss eine aktive TG-Nummer von WES-Bausysteme haben und sich als "unabhängiger Netzwerk-Partner" zu erkennen geben. Die TG-Nummer muss immer im Impressum klar erkennbar sein.
- WES-Bausysteme stellt dafür gerne Fotos und Werbetexte bereit. Werbematerial & Texte vom WES-Bausysteme dürfen nicht verändert werden.
- Selbsterstellte Texte und Fotos dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung mit WES-Bausysteme verwendet werden, da Fremdtexte und Fremdfotos in der Regel einem Urheberschutz unterliegen.
- Die Verwendung von geschützten Marken, Markennamen sowie Fotos und Texte von anderen Anbietern, bzw. Webseiten ist nicht gestattet.
- Bei Verstößen gegen das Urheber- oder Markenschutzrecht durch die Verwendung von Fremdtexten, Fotos oder sonstiger Dateien, auch in Teilen, haftet der Tippgeber selbst.
- Die Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz und das DSGVO sind vom Tippgeber einzuhalten.
- Der Tippgeber ist auf Nachfrage gegenüber WES-Bausysteme Auskunftspflichtig bzgl. seiner Werbeaktivitäten im Internet.
- Bei Ausscheiden des Tippgebers aus dem Tippgeber-Netzwerk, hat der Tippgeber alle selbst erstellten Onlineinhalte unverzüglich zu löschen, bzw. für die Löschung zu sorgen.
- Es ist nicht gestattet eigene Webseiten, Domains oder Webinhalte zu erstellen die den Name "WES-Bausysteme" oder "WES-Netzwerk" oder deren Netzwerkpartner enthalten, gleich welcher schreibweise sie beinhaltet.
- In Ausnahmefällen kann dies von WES-Bausysteme gestattet werden. Dazu bedarf es allerdings vorherige schriftliche Zustimmung.
Werbung Offline:
Der Tippgeber darf eigenständig, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für WES-Bausysteme werben.
Dazu zählen auch Aktivitäten wie:
Dazu zählen auch Aktivitäten wie:
- D2D-Werbung (Tür zur Tür-Werbung)
- Werbung im Freundes & Bekanntenkreis
- Telefonwerbung bei Gewerbekunden
- Shop-in-Shop & Messen (Nach vorheriger Anmeldung und Zustimmung der WES-Bausysteme)
- Flyerwerbung (Personalisierte Flyer können über WES-Bausysteme bestellt werden.)
Sofern durch Shop-in-Shop, Messen oder andere vom Tippgeber selbst gewählte Aktivitäten Kosten entstehen, sind diese von ihm selbst zu tragen. In Ausnahmefällen kann eine Beteiligung oder Übernahme von Kosten durch WES-Bausysteme erfolgen, dazu bedarf es einer vorherigen schriftlichen Bestätigung.
Registrierung:
Als Tippgeber kann sich jede natürlich Person, ab 18 Jahren oder eine eingetragene Firma kostenfrei registrieren lassen. Die Annahme der Registrierung kann von WES-Bausysteme ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen oder bei Handlungen welche sich gegen WES-Bausysteme oder deren Netzwerkpartner richten, kann WES-Bausysteme jederzeit die Kooperation fristlos beenden und den Tippgeber/Netzwerkpartner aus dem Netzwerk ausschließen. Ebenso kann der Tippgeber jederzeit seine Registration zurück ziehen, bzw. widerrufen. Bei Auschluss aus dem Tippgeber-Netzwerk bedarf es von beiden Seiten keine Begründung, da die Kooperation auf freiwilliger Basis ohne Vertragsbindung besteht. Schadensersatzansprüche gegenüber WES-Bausysteme und anderen Netzwerkpartnern gegenüber sind ausgeschlossen. Jeder Tippgeber/Netzwerkpartner ist eigenständig für sich und sein Handeln selbst verantwortlich. WES-Bausysteme und seine Netzwerkpartner haften nicht für den Tippgeber, weder einzeln noch gemeinsam. Die Registrierung als Tippgeber gilt mit Zuteilung der TG-Nummer bis auf Widerruf als aktiv.
Netzwerk-Verwaltung: